Vorbemerkungen

Zwei Dinge sind es, worauf das gesamte Leben als Ziel ausgerichtet sein muss: nämlich Frömmigkeit und Bildung.

Philipp Melanchthon
Zuhören Schülerin m. Block Schülerforum4 2008
Bild: Jens Schulze

Kirche steht für Bildungsgerechtigkeit

Evangelische Kirche versteht sich als eine Kirche, die eintritt für Bildung und für Bildungsgerechtigkeit. Ausgangspunkt und Ziel aller Bildung ist die Wahrnehmung und Gestaltung der Gottebenbildlichkeit, die allen Menschen als Geschöpfe Gottes zu eigen ist. Deshalb darf Bildung niemals das Privileg einzelner sein, sondern muss gerecht für alle gestaltet werden – und muss vor allem allen offen stehen. Denn „[d]urch Bildung gewinnen Menschen Lebensorientierung, klären ihr Selbstverständnis und werden im Glauben sprachfähig. Bildung gehört ebenso genuin zum Auftrag der Kirchen der Reformation wie Verkündigung, Mission und Diakonie. Dabei ist religiöse Bildung ein notwendiger Teil von Bildung, weil sie die Entfaltung der Persönlichkeit und Identitätsfindung eines Menschen fördert. Die Sprachfähigkeit im Glauben […] ermöglicht auch den Dialog um den Glauben einschließlich seiner Interpretation in der Gemeinschaft, die im gemeinsamen Bekenntnis ihren Ausdruck findet, sowie den begründeten, positionellen und zugleich respektvollen Diskurs mit Menschen anderen Glaubens und mit Menschen, die dem Glauben indifferent oder ablehnend gegenüberstehen.“ (Aktenstück Nr. 32 der 25. Landessynode, S.2f).

Die 26. Landessynode hat im Rahmen des Zukunftsprozesses der Landeskirche festgelegt, dass die zukünftige Ausrichtung kirchlicher Arbeit sich daran orientiert, „Anfänge im Glauben“ zu ermöglichen. Damit sind in besonderer Weise Kinder und junge Menschen im Blick (vergleiche Aktenstück 104A und Aktenstück 104B der 26. Landessynode), denn die Offenheit für religiöse Fragen und Themen ist besonders in den Jahren der Kindheit und Jugend groß. Dass und wie dies eine kirchliche Heimat eröffnen kann, zeigen aktuelle Studien, zuletzt die KMU 6. Zum kirchlichen Auftrag gehört es, Kindern in ihrem Recht auf Beschäftigung auch mit religiösen Fragen Orientierung zu geben, sie mit den biblischen Narrativen vertraut zu machen, dafür Ansprechpartner*innen zur Verfügung zu stellen und geschützte Räume und vielfältige Begegnungen und Erfahrungen zu eröffnen. Auch biblisch ist die Kirche an die Kinder gewiesen; Jesus selbst sah die Kinder in großer Nähe zum Reich Gottes: „Wahrlich, ich sage euch: Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen.“ (Mk 10,16) Junge Menschen sind in der kirchlichen Arbeit im Blick als Individuen, in ihren Beziehungen, Lebensräumen und sozialen Kontexten – und das sind vor allem Familie, Freund*innen, KiTa und Schule.

Chancen und Herausforderungen

Nicht nur Grundschulen wurden in den letzten Jahren zu Ganztagsschulen mit unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen und pädagogischen Konzeptionen ausgebaut. Angesichts des ab dem Schuljahr 2026/2027 aufsteigend einzuführenden Rechtsanspruchs für Grundschulkinder auf einen Platz im schulischen Ganztag stellen sich verstärkt grundsätzliche Fragen: Wie lässt sich das Spannungsfeld zwischen kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und schulischer Pädagogik konstruktiv bearbeiten? Wie haben sich bereits und wie verändern sich zukünftig durch den schulischen Ganztag kirchliche Angebote für Kinder und Jugendliche? Wo bieten sich Chancen, wo gibt es Herausforderungen? Welche Standards sind einzuhalten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu bedenken, welche religionspädagogischen Konzepte einzubringen?

Diese Fragen haben verschiedene Arbeitsgruppen (zu den Mitwirkenden siehe Infokasten) unter Federführung von Abteilung 4 des Landeskirchenamtes in den vergangenen Monaten bearbeitet und geben in dieser Handreichung nun Antworten: auf grundlegend-konzeptionelle ebenso wie auf praktisch-konkrete und juristische Fragen. Wenn dabei allgemein von „Kirche“ die Rede ist, so sind damit ganz verschiedene kirchliche Akteur*innen gemeint: Kirchenkreise und Kita-Verbände, vor allem als Träger von Hortangeboten; die Mitarbeitenden in der evangelischen Jugendarbeit, zum Beispiel in den Kirchenkreisjugenddiensten; Menschen aus den Kirchengemeinden oder der Kirchenmusik mit Angeboten speziell für Kinder. Sie alle sind „Kirche“, sie alle arbeiten mit Kindern (und Jugendlichen) – und sie alle sind in ihrer Arbeit tangiert von den Auswirkungen des schulischen Ganztags.

Erste und weitere Schritte

In diesen FAQs geht es um die folgenden Themenschwerpunkte: Rahmenbedingungen und Vorgaben seitens des Landes – Grundsätzliche Überlegungen zur kirchlichen Mitwirkung am Ganztag – Kirchliche Mitwirkung am Ganztag: Standards, Chancen, Grenzen und Konzepte – Auswirkungen des Ganztags auf die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie auf die kirchlichen Hortangebote – Ganztag und Ferienbetreuung. Diese Reihenfolge stellt keine Priorisierung vor, sondern möchte das Feld „Kirchliche Mitwirkung im schulischen Ganztag“ möglichst systematisch abschreiten. Die aufgeführten Fragen (und Antworten) können jederzeit erweitert werden.

Am Ende finden sich drei umfangreiche Checklisten für mögliche erste (und weitere) Schritte hin zur Etablierung eines kirchlichen Angebots im Rahmen des schulischen Ganztags.

Kontakt

Oberkirchenrätin Dr. Michaela Veit-Engelmann
Rote Reihe 6
30169 Hannover

Material

Eine Materialplattform mit Ideen für religionspädagogische und kirchenmusikalische Angebote sowie mit Good-Practise-Beispielen wird aufgebaut und sukzessive erweitert und ergänzt.

Religionspädagogisches Institut Loccum