Zukünftig haben Erziehungsberechtigte die Möglichkeit während eines Großteils der Ferien, ein durch den Schulträger organisiertes meist kostenloses Betreuungsangebot für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen. Für die Organisation der Ferienbetreuung sind die Träger der örtlichen Jugendhilfe verantwortlich. Dass die staatlich zu organisierende Ganztagsbetreuung auch große Teile der Ferien umfasst, hat erhebliche Auswirkungen auf die kirchlichen Ferienangebote, egal ob gemeindlich oder jugendverbandlich organisiert. Freizeiten sind in der Regel kostenpflichtig und damit vermutlich für Erziehungsberechtigte weniger attraktiv als das vom Land vorzuhaltende Angebot. Zu überlegen ist, wie Kirche weiterhin als attraktive Anbieterin für qualitativ wertvolle Angebote auf dem Markt bestehen kann und welche Standards und Empfehlungen für Ferienangebote gelten. Geklärt werden muss auch, was zu beachten ist, damit sich kirchliche Akteur*innen gegenüber dem Land als verlässliche Partner*innen erweisen und ihr Angebot rechtsanspruchserfüllend sein kann. Aber auch umgekehrt ist zu überlegen, was es bedeutet, wenn sich kirchliche Ferienangebote in die staatlichen Rahmenbedingungen einfügen.