Zukünftig haben Erziehungsberechtigte das Recht, für ihre Kinder auch während eines Großteils der Ferien ein durch den Schulträger organisiertes kostenloses Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen, wobei für die Organisation der Ferienbetreuung die Träger der örtlichen Jugendhilfe verantwortlich zeichnen. Dass die staatlich zu organisierende Ganztagsbetreuung auch große Teile der Ferien umfasst, hat erhebliche Auswirkungen auf die kirchlichen Ferienangebote, egal ob gemeindlich oder jugendverbandlich organisiert. Freizeiten sind in der Regel kostenpflichtig und damit vermutlich für Erziehungsberechtigte weniger attraktiv als das vom Land vorzuhaltende kostenlose Angebot. Zu überlegen ist, wie Kirche weiterhin als attraktive Anbieterin für qualitativ wertvolle Angebote auf dem Markt bestehen kann und welche Standards und Empfehlungen für Ferienangebote gelten. Geklärt werden muss auch, was zu beachten ist, damit sich kirchliche Akteur*innen gegenüber dem Land als verlässliche Partner*innen erweisen und ihr Angebot rechtsanspruchserfüllend sein kann. Aber auch umgekehrt ist zu überlegen, was es bedeutet, wenn sich kirchliche Ferienangebote in die staatlichen Rahmenbedingungen einfügen.