Kirchliche Konfirmand*innenarbeit (egal ob in den Klassen 3/4 oder 7/8) versteht sich als Einladung zum Glauben und in die christliche Gemeinde. Sie fällt in eine wichtige Lebenszeit von Kindern und Jugendlichen, in der sie in vielfältiger Form auf der Suche nach ihrer Identität sind und sich Fragen nach Sinn, Wahrheit und Religion stellen. In der Konfirmand*innenarbeit wird erkundet, was es heißt, als Christ*in in dieser Welt zu leben. Kinder und Jugendliche sollen auf ihrem Weg persönlich gefördert, zum Glauben finden und im Glauben bestärkt werden können. Gelingende Konfirmand*innenarbeit weckt die Begeisterung für und die Freude am christlichen Glauben; sie ist angewiesen auf Begegnungen in der Gemeinde und auf die Teilnahme und Mitwirkung am gemeindlichen Leben vor Ort. Wie alle kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist auch die Teilnahme an der Konfirmand*innenarbeit freiwillig und partizipativ.
Die Konfirmand*innenarbeit ist ein unverzichtbares Element kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Deshalb stellt die verpflichtende Einführung des schulischen Ganztags in der Grundschule für die gemeindliche Arbeit mit Kindern im Rahmen der Konfirmand*innenarbeit (KU 3 / 4) Chance und Herausforderung zugleich dar. Schon jetzt gibt es vielfältige Modelle und sehr unterschiedliche Ausgestaltungen der Konfirmand*innenarbeit vor Ort; die Möglichkeit, Konfirmand*innenarbeit als Teil des schulischen Ganztags zu denken, macht das Bild noch bunter. Im Neben- und Miteinander von schulischem Ganztag und Konfirmand*innenarbeit (KU 3 / 4) gibt es zunächst grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
(a) Konfirmand*innenarbeit findet als Angebot im Rahmen des schulischen Ganztags statt – und dann entweder als AG in den Räumen der Schule oder als außerschulisches Ganztagsangebot in kirchlichen Räumen,
oder (b) Konfirmand*innenarbeit findet weiterhin außerhalb des Ganztags als allein kirchliches Angebot statt.
Bei beiden Varianten gibt es Pro- und Kontra-Argumente, die gut abgewogen sein wollen.
(a) Konfirmand*innenarbeit findet in Klasse 3 / 4 als Teil des schulischen Ganztags in den Räumen der Schule statt: Ein solches Angebot erreicht vor Ort, da Parochie und schulisches Einzugsgebiet selten deckungsgleich sind, in der Regel Kinder aus unterschiedlichen Gemeinden. Dies macht enge Absprachen zwischen den verschiedenen für die Konfirmand*innenarbeit Verantwortlichen, die im Bereich einer Schule zuständig sind, unabdingbar, ermöglicht aber auch neue Formen der Zusammenarbeit. Zu klären wäre dabei auch, wo die Kinder, die nicht am Ganztag teilnehmen, ein vergleichbares Angebot außerhalb des Ganztags finden. Im Rahmen des schulischen Ganztags muss es den Schüler*innen wiederum freigestellt sein, ob sie an dem kirchlichen Angebot teilnehmen oder ein anderes (Alternativ)Angebot wählen – welches dann entweder von der Schule (bei der sog. kleinen Lösung) oder von der Kirche selbst (bei der sog. großen Lösung) bereitgestellt wird.
Konfirmand*innenarbeit innerhalb des schulischen Ganztags kann auch am außerschulischen Lernort stattfinden und also in kirchlichen Räumen stattfinden. Dann sind im Vorfeld versicherungstechnische und rechtliche Fragen zu klären (siehe Fragen 11 und 12 auf dieser Seite).
In jedem Fall gilt: KU 3/4 im Rahmen des schulischen Ganztags sollte durch Elemente wie die Teilnahme und auch Mitgestaltung von gemeindlichen und übergemeindlichen Gottesdiensten, Freizeiten und anderen Aktivitäten ergänzt werden. Konfirmand*innenarbeit mit Grundschüler*innen kann Teil des schulischen Ganztags sein, sie geht aber nicht in einer schulischen AG auf, sondern braucht die Anbindung an ein lebendiges Gemeindeleben vor Ort.
(b) Teilnahme an der Konfirmand*innenarbeit außerhalb des Ganztags durch entsprechende Freistellung vom Ganztag
Der Erlass des Landes Niedersachsen regelt die Möglichkeit, dass Kinder, die den Ganztag besuchen, an der Konfirmand*innenarbeit außerhalb des Ganztags teilnehmen (Punkt 2.14): „Schülerinnen und Schülern ist die Teilnahme an dem Unterricht der Religionsgemeinschaften oder der Weltanschauungsgemeinschaften zur Vorbereitung auf ein besonderes Ereignis […] zu ermöglichen […]. Die Ganztagsschule berücksichtigt dies bei der Gestaltung des Tagesablaufes und stimmt sich hierzu mit den örtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften ab.“
Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hier Rücksicht auf die Interessen der Kirchen nimmt und es Schüler*innen regelhaft ermöglicht, den Ganztag an einem bestimmten Tag in der Woche frühzeitig verlassen, um am Konfirmandenunterricht ihrer Gemeinde teilzunehmen. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen bleiben allerdings auch Fragen offen: Welche Abstimmungen zwischen den Kirchengemeinden, aus denen Kinder die gleiche Grundschule besuchen, sind nötig? Was bedeutet das zum Beispiel für Kinder, die auf die Schülerbeförderung angewiesen sind, um zu ihrer Kirchengemeinde zu gelangen? Die Entwicklung von regionalen Angebotsstrukturen wäre hier sicher hilfreich; intensive Absprachen mit allen beteiligten Akteur*innen sind unabdingbar.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Kinder aus dem Ganztag und Kinder, die nicht zum Ganztag gehen, sich zur Konfirmand*innenarbeit im Rahmen des Ganztags am außerschulischen Lernort Kirche treffen. Aus kirchlicher Sicht ist dies selbstverständlich denkbar und sehr begrüßenswert, bedarf aber aus Gründen der Transparenz schriftlicher Absprachen mit dem Schulträger.
(Zum Nebeneinander von Ganztagsschule und KU 7/8 vgl. die bereits 2016 erschienene Handreichung: evlka-Arbeitshilfe_Ganztagsschulen_2016.pdf-695769ce924907174e74460368cec864.pdf)